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Provinz (Belgien)

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Eine Provinz in Belgien ist im föderalen Staat Belgien eine Gebietskörperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Behörden einer Provinz befinden sich auf einer Stufe zwischen der Regional- und Kommunalebene. Der Provinzialrat wird alle sechs Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt.[1] Die Provinzen sind befugt, auf ihrer Ebene alles zu regeln, „was von provinzialem Interesse ist“.[2] Seit 1995 ist Belgien in zehn Provinzen gegliedert,[3] die nach Sprachen unterschieden sind. Das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt ist provinzfrei.

Die fünf flämischen Provinzen sind (Verwaltungssitz in Klammern):

Die fünf wallonischen Provinzen sind (Verwaltungssitz in Klammern):

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Artikel 2 des Provinzialgesetzes vom 30. April 1836 (B.S. 27. November 1891)
  2. Artikel 162, Absatz 2, Nr. 2 der Verfassung.
  3. Artikel 5 der Verfassung