PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Pflichtschule (Deutschland)
Pflichtschule (Mz. Pflichtschulen) bezeichnet die Gesamtheit der Schulen, welche die grundlegende Bildung vermitteln, die der Staat garantieren soll.

Pflichtschule
Pflichtschule ist die Volksschule (Grundschule und Hauptschule), die Förderschule, die Schule für Kranke, sowie die Berufsschule, einschließlich der entsprechenden Förderschule.[1] Durch den Besuch einer Pflichtschule wird die Schulpflicht erfüllt. Der Begriff Pflichtschule ist vom Begriff der Schulpflicht zu unterscheiden.
Schulpflicht
Die Schulpflicht wird abgesehen vom Besuch einer Pflichtschule u. a. auch durch den Besuch eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule, oder einer Berufsfachschule erfüllt.
Die Schulpflicht dauert 12 Jahre, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Sie gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres.
Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht. Sie kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch Bildungsgänge an einer Berufsbildenden Schule oder durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule erfüllt werden. In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Ende der Berufsausbildung bzw. mit dem zwölften Schulbesuchsjahr. Vom Besuch der Berufsschule ist unter anderem befreit, wer den mittleren Schulabschluss erreicht hat. Personen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, sich aber in Berufsausbildung befinden, sind zum Besuch der Berufsschule berechtigt; die Ausbildenden haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten.
Die näheren Details und weitere Alternativen zum Nachkommen der Schulpflicht unterscheiden sich je nach Bundesland. In Bayern beispielsweise enthält das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz weitergehende Regelungen.
Siehe auch
Einzelnachweise
Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: Zeiserl angelegt am 06.02.2011 um 11:14,
Alle Autoren: Lady Whistler, Zeiserl, Zeiserl/Pflichtschule
Andere Lexika
- Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.