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Pflegegrad

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Klassifikation nach ICD-10
Z74 Probleme mit Bezug auf Pflegebedürftigkeit
Z74.0 Eingeschränkte Mobilität
Z74.1 Notwendigkeit der Hilfestellung bei der Körperpflege
Z74.2 Notwendigkeit der Hilfeleistung im Haushalt, wenn kein anderer Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann
Z74.3 Notwendigkeit der ständigen Beaufsichtigung
ICD-10-GM Version 2020

Pflegestufe und Pflegegrad bezeichnet Maßstäbe, um eine Person zu beurteilen, die durch Krankheit oder Behinderung, häufig auch altersbedingt, ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wurde in der Bundesrepublik Deutschland zunächst vom Medizinischen Dienst festgestellt, wenn zur Versorgung Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden sollen. Dies gilt sowohl für die häusliche Pflege als auch für die zeitweise oder ständige Unterbringung in einem Pflegeheim. Die Änderung der Einstufung kann teilweise durch einen anerkannten Pflegedienst unter Berücksichtigung eines Gutachtens vom Hausarzt erfolgen.

Es gab zunächst drei Pflegestufen. Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz wurde 2012 die Pflegestufe 0 eingeführt, um auch demenzielle Erkrankungen wie z.B. Alzheimer zu berücksichtigen. Dies entspricht teilweise der Klassifikation nach ICD-10.

Pflegestufe I
(erhebliche Pflegebedürftigkeit)
Pflegestufe II
(schwere Pflegebedürftigkeit)
Pflegestufe III
(schwerste Pflegebedürftigkeit)
Bedarf an Hilfe bei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität (Grundpflege) bei wenigstens zwei Verrichtungen mindestens zu einer Tageszeit mindestens zu drei Tageszeiten rund um die Uhr, auch nachts
durchschnittlicher täglicher Aufwand für die Grundpflege mehr als 45 Minuten mindestens 120 Minuten mindestens 240 Minuten
Bedarf an Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrfach in der Woche mehrfach in der Woche mehrfach in der Woche
durchschnittlicher täglicher Aufwand für die Hilfe gesamt mindestens 90 Minuten mindestens 180 Minuten mindestens 300 Minuten

Zum 1. Januar 2017 wurde das System der Pflegegrade eingeführt, das nach einem Punktesystem arbeitet. Hierzu wird anhand von sechs Modulen beurteilt, wieviel Hilfe eine Person bei der Bewältigung ihres Alltags benötigt. Jedes Modul beinhaltet bis zu 16 verschiedene Kriterien.[1]

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung
12,5 bis <27 Punkte 27 bis <47,5 Punkte 47,5 bis <70 Punkte 70 bis <90 Punkte 90 bis 100 Punkte


Andere Lexika