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Nebentätigkeit

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Eine Nebentätigkeit oder Nebenbeschäftigung ist jede Beschäftigung, die neben einer hauptberuflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer, Beamter, Abgeordneter, Richter oder Soldat ausgeübt wird. Das finanzielle Entgelt bezeichnet man als Nebenverdienst, Zuverdienst oder umgangssprachlich (veraltet) als Zubrot. Ein besonderer Fall ist das Ehrenamt, denn arbeits- und dienstrechtlich können auch unentgeltliche Tätigkeiten als Nebentätigkeiten gelten.

In Deutschland bestehen gesetzliche Regelungen zu Nebentätigkeiten im Arbeits- und im Dienstrecht. Auch im Sozialversicherungs- und Steuerrecht sind einige Regelungen enthalten. Das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit leitet sich in Deutschland aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit ab.[1] Zudem ist die Allgemeine Handlungsfreiheit zu berücksichtigen. Eine Nebentätigkeit kann anzeigepflichtig bzw. je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein.

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Einzelnachweise

  1. siehe Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz

Weblinks

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