PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Austrittsrecht der EU-Mitgliedsstaaten
Das Austrittsrecht der EU-Mitgliedsstaaten wird zunächst bestimmt durch Artikel 50 des EU-Vertrages, der am 13. Dezember 2007 in Lissabon beschlossen wurde.[1]
Allgemeines
Der Artikel 50 ist ein niedergeschriebenes Austrittsrecht und beendete damit die jahrzehntelange Ungewissheit, ob und auf welchem Wege einem Mitgliedsstaat ein Austrittsrecht zusteht.[2]
Nach Absatz 1 dieses Artikels kann jeder Staat im Einklang mit seinen nationalen, verfassungsrechtlichen Vorschriften die Europäischen Union (EU) verlassen und handelt dabei gemäß Absatz 2 ein sogenanntes Assoziierungsabkommen sowie gegebenenfalls weitere Verträge aus. Für die Verträge zum Austritt wird eine Verhandlungszeit von zwei Jahren vorgegeben, die aber verlängert werden kann.
Streitfälle und Austrittsmöglichkeiten
Im folgenden eine Auflistung der wichtigsten Staaten, ihren verfassungsrechtliche Austrittsmöglichkeiten und der tatsächlich erfolgten Austritte:
Deutschland
Im Einklang mit dem deutschen Grundgesetz (GG) kann ein Austritt aufgrund Artikel 23 GG nach Ansichts von Rudolf Streinz und einigen anderen Juristen nur mit einer Änderung des Artikels erfolgen.[3] Zudem ist Artikel 79 GG dabei zu berücksichtigen, so dass entsprechende Änderungen nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates möglich sind.[4] Allerdings könnten mehrere Verstöße von Gesetzgebungsakten der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip Anlass gemäß Artikel 23 Absatz 1a GGzu solchen Änderungen sein.[5] Der Austritt aus der Europäischen Union ist nicht explizit geregelt.
Frankreich
Dem Präsident Frankreichs wird eine große Machtfülle nachgesagt, tatsächlich aber hat er – wie andere Kammern auch – ein Initiativrecht, gewisse Volksentscheide auf vorherigen Vorschlag der Regierung vorzuschlagen, wobei der Austritt aus der Europäischen Union auch hier nicht explizit in der Verfassung geregelt ist. Nach Art. 11 kann er oder die Regierung bzw. beide Kammern des Französischen Parlaments einen Volksentscheid über bestimmte Gesetze anregen, die Einfluss auf die staatlichen Behörden haben können; das Gesetz muss aber im Entwurf vorliegen und muss nicht verfassungswidrig sein, wenn die Auflösung oder Änderung der Staatsorgane per angefochtenem Gesetz betroffen sind. Hinzu kommt, dass die Mitwirkung an der EU direktes Verfassungsrecht ist und in Art. 88 FV verankert wurde. Demnach kann eine Verfassungsänderung durch den Präsidenten nach vorherigem Vorschlag des Premierministers geändert werden, falls beide Kammern zustimmen und in einem Volksentscheid sich die Bürger für diese Änderung aussprechen. Der Ablauf würde so vonstattengehen, dass zunächst der Staat selber seinen Austrittswillen der EU mitteilt. Dies geschieht in Frankreich zuerst durch die in Art. 52 FV geregelten Normen, wonach der Präsident mit der EU ein Austrittsvertrag aushandelt und diesen ratifiziert. In Art. 53 ist sodann festgelegt, dass der Präsident so einen Vertrag nur dann ratifizieren kann und darf, wenn zuvor im Parlament darüber ein Gesetz geschaffen und mit Mehrheit beschlossen wurde.
Volksabstimmungen sind zudem nach Art. 52 Abs. 3 bei dieser Angelegenheit nicht vorgesehen.[6]
Vereinigtes Königreich
Der Austritt des Vereinigten Königreichs (Großbritannien) aus der EU wurde 2016 bei einer Volksabstimmung beschlossen. Ein Problem war dabei unter anderem das Verhältnis zwischen Nordirland und der Republik Irland. Nach diversen Verzögerungen durch britische Parlaments-Kontroversen bezüglich des Austritts-Vertrags haben sich die beiden Vertrags-Parteien 2019 zum zweiten Mal auf ein neues Austrittsdatum geeinigt. Der Austritt erfolgte nunmehr am 31. Januar 2020, allerdings war dabei noch eine Übergangsphase bis Ende des Jahres vorgesehen.
Literatur
- Angelika Hable: Neuerungen im Zusammenwirken von EU-Recht und nationalem Recht nach dem Vertrag von Lissabon. Springer, Wien, ISBN 978-3-7091-0236-7.
Andere Lexika
- Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.
- 19. Jun. 2014 Wahldresdner löschte die Seite „Nationales Austrittsrecht der EU-Mitgliedsstaaten“ (Weiterleitung auf gelöschte oder nicht existierende Seite)
- 15. Jun. 2014 Mgrasek100 verschob die Seite nach EU-Austritt im Recht der Mitgliedsstaaten (Aufgrund Löschdiskussion neues Lemma gewählt.)
- Löschdiskussion zu Mellacher vs. Österreich
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:C2010/083/01
- ↑ Für einen historischen Überblick über die Austrittsdiskussion, vgl. Dennis-Jonathan Mann, Die Schlussbestimmungen des Vertrags von Lissabon, in: Andreas Marchetti & Claire Demesmay (Hrsg.): Der Vertrag von Lissabon. Analyse und Bewertung, Baden-Baden 2010, S. 267 ff.
- ↑ Rudolf Streinz,Europarecht,Seite 41
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html
- ↑ Assemble Nationale, Verfassung der V. Französischen Republik