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Markus Kompa

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Markus Kompa (* 1972 in Wiesbaden) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Köln.

Leben

Markus Kompa studierte Rechtswissenschaft in Saarbrücken und Münster (Westfalen), er leistete sein Referendariat in Bochum ab.[1] Seit 2003 hat er die Zulassung als Anwalt.[2] Kompa betätigte sich seit den späten 1980er Jahren einige Jahre als Hobby-Zauberkünstler.[3] Im September 2009 trat er in die Piratenpartei,[4] bewarb sich 2013 erfolglos für ein Bundestagsmandat und trat 2016 schließlich aus der Partei aus.[5] Danach trat er in die PARTEI ein.[6] Im Jahr 2017 wurde er Bewerber zum Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz abgewiesen.[7] Gegen die Ablehnung und Besetzung des Direkor-Postens klagte Kompa und unterlag auch in zweiter Instanz. Kompa wollte mit seiner satirisch gemeinten Kandidatur gegen den einzigen Kandidaten Marc Jan Eumann protestieren. Das Gericht wies Kompas Eilantrag zurück, da es seiner Bewerbung an Ernsthaftigkeit fehle, den Mitbewerber herabzusetze und in grotesk übersteigerter Form angebliche eigene Vor­züge hervor­hebe, so die Begründung des Gerichts.[8]

Kompa sieht sich selbst als Geheimdienstspezialisten[9] und hat zwei Thriller publiziert, die sich mit Geheimdiensten beschäftigen. Überdies betreibt er den Medienblog Kanzleikompa.de.

Sonstiges

Markus Kompa war von 2006 bis 2009 in der Wikipedia tätig. Dort fiel er durch seine offenbar aggressive, vielfach beleidigende Art auf und wurde im Sommer 2009 endgültig gesperrt. Eine angestrengte Sperrprüfung wurde abschlägig beurteilt.[10] Da Kompa in der Wikipedia mit Klarnamen auftrat, ließ er diesen durch eine Benutzernamensverschiebung auf Anonymous Verschwindibus Desperadus verschleiern.[11][12] In seinem Blog thematisiert Kompa diese Vorgänge beschönigend, wiederholt und relativiert die ehrverletzende Beleidigung eines anderen Benutzers, den er als „Neurotiker“ beschimpfte, als „überwiegend sachlich gemeint“. Weiterhin behauptet er wahrheitswidrig, er hätte keine Sperrprüfung beantragt.[13]

Einzelnachweise

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Markus Kompa) vermutlich nicht.

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