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Lahr-Pass
Der Lahr-Pass ist ein Sozialpass, der den Inhaber und eingetragenen Familienangehörigen berechtigt, bestimmte Ermäßigungen zu beanspruchen. Er ist beim BürgerBüro des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Lahr/Schwarzwald erhältlich. Der Lahr-Pass gilt ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum. Er ist nicht übertragbar. Bei Wegzug oder Wegfall der Voraussetzungen ist er abzugeben. Bei missbräuchlicher Verwendung wird er eingezogen und eine künftige Berechtigung ausgeschlossen. Nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.
Empfangsberechtigte
Alle Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die mit Hauptwohnsitz in Lahr gemeldet sind und die entweder einen
- Wohngeldbescheid oder
- Sozialhilfebescheid oder
- Arbeitslosengeld SGB II-Bescheid oder
- Jugendhilfebescheid oder
- Familienförderungsbescheid der Stadt Lahr oder
- Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe oder
- Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
vorlegen können.
Als Familienangehörige gelten im Haushalt lebende Ehepartner/nichteheliche Lebenspartner/Kinder unter 18 Jahre. Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Aufnahme in den Lahr-Pass als Familienangehöriger bis maximal 25 Jahren weiterhin möglich, bei Besuch von allgemein bildenden/berufsvorbereitenden Schule oder Hochschulen.
Leistungen
Ermäßigung von 50% auf
- Städtische Musikschule
- Hallenbad/Terrassenbad (nur Einzelkarten, keine Saisonkarten)
- Volkshochschule (ohne Studienreise, ohne Exkursionen)
- Kulturelle Einzelveranstaltungen (keine Abos; Karten nur im Vorverkauf)
- Stadtpark
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen
- (nur, wenn keine Erstattung durch das Landratsamt Ortenaukreis erfolgt)
- Schullandheimaufenthalt
- (nur wenn keine Erstattung durch das Landratsamt Ortenaukreis erfolgt)
- Klassenfahrten
- (nur wenn keine Erstattung durch das Landratsamt Ortenaukreis erfolgt)
- Mittagstisch an Schulen
- Erweiterte Betreuung und Ferienbetreuung an der Ganztagsschule
Keine Ermäßigung auf ermäßigte Veranstaltungen.
Ausgabe
Der Lahr-Pass kann im BürgerBüro der Stadt Lahr (Rathausplatz 4, 77933 Lahr) sowie in allen Ortsverwaltungen beantragt werden.
Quellen
- Lahr-Pass der Stadt Lahr
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Lahr, Abschnitt Gebührenermäßigung
- Kurzinfo zum Lahr-Pass mit Abb.
- Familienförderung
Siehe auch
Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: Dudy001 angelegt am 27.06.2010 um 12:23,
Alle Autoren: Papa1234, Wolf32at, Dudy001
Andere Lexika
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