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Kulturdelikt

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Der Begriff Kulturdelikt sollte auf Vorschlag der österreichischen Innenministerin Maria Fekter im Jahre 2008 in das Strafrecht Österreichs aufgenommen werden. Er stellte auf religiöse Motive und Lebensweisen ab. Als schwerere Beispiele zählte sie Ehrenmorde, Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung dazu, die der Kultur des Gastlandes widersprechen.[1]

Frauenministerin Heidrun Silhavy sprach sich gegen den Begriff aus: „Zwangsheiraten und derartige Gewalt gegen Frauen 'im Namen der Ehre' sind auf Wertvorstellungen von Kulturkreisen zurückzuführen. Ich halte nichts von 'Kulturdelikten' - Gewalt bleibt Gewalt. Und es ist falsch, zu glauben, dass so etwas nur in bestimmten Ländern mit bestimmter Religion passiert. Es kommt nahezu überall vor, auch in Österreich“.[2]

Der Begriff wurde in Österreich zu den (Un-)Worten des Jahres 2008 gewählt.[3]

Einzelnachweise



Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Berger Theophilus Berger angelegt am 10.07.2010 um 11:36,
Alle Autoren: Reimmichl-212, Theophilus Berger, Michileo, Berger Theophilus Berger


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