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Kirchspiel
Kirchspiel, regional auch Kirchfahrt,[1] bezeichnet den Bezirk einer Kirche, in dem mehrere Ortschaften einer bestimmten Pfarrkirche und deren Pfarrer zugeordnet sind. In einigen Regionen – wie in den Herzogtümern Schleswig und Holstein oder in den Hansestädten Bremen und Hamburg – war ein Kirchspiel zeitweise auch Verwaltungsbezirk, Gerichtsbezirk wie in Mittelhessen oder Bezirk für das militärische Aufgebot. Nach dem Etymologischen Wörterbuch der deutschen Sprache ist ein Kirchspiel ein Bezirk, in dem ein Pfarrer predigen und die kirchlichen Amtspflichten ausüben darf.[2] Im Gegensatz zu den Städten hatten diese Bezirke auf dem Land noch bis ins 19. Jahrhundert außerhalb der Kirche eine Bedeutung.[3] Sie entsprechen in vielen Staaten dem Bezirk einer Kirchengemeinde. Aus traditionellen Gründen gibt es in Schleswig-Holstein noch einige Verwaltungseinheiten, die den Namen Kirchspiel tragen.
Andere Lexika
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Kirchfahrt (Deutsches Rechtswörterbuch)
- ↑ Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. De Gruyter, Berlin/New York 1975, Lemma Kirchspiel
- ↑ so wurde am 1. April 1934 wurde die Kirchspielslandgemeinde Südermeldorf-Geest aufgelöst