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Katastrophenvorbeugung

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Katastrophenvorbeugung ist ein Aktionsfeld der Katastrophenvorsorge, das die technischen und nicht- technischen Maßnahmen zur Verminderung der Bedrohung durch ein extremes Naturereignis und die Reduzierung der Anfälligkeit einer potentiell betroffenen Gesellschaft beinhaltet.


Aus den Ergebnissen der Risikoanalyse die sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit eines extremen Ereignisses als auch die diesem gegenüberstehende Anfälligkeit der potentiell Betroffenen berechnet, können für den Staat und für die Bürger Handlungsempfehlungen für Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Erster und entscheidender Schritt zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen ist die Bewusstseinsbildung über die Gefährdung. Nur wenn Staat und Bürger die Gefährdung auch als solche wahrnehmen, werden sie entsprechende Maßnahmen zur Vorbeugung selbst ergreifen bzw. entsprechenden Regelungen und Auflagen Folge leisten.

Festzuhalten ist, dass das Bewusstsein über eine Gefährdung nicht zwingend zu einer Veränderung der Lebenssituation führen muss. Vielmehr gibt es den gefährdeten Menschen die Möglichkeit zwischen Vor- und Nachteilen bestimmter Reaktionen abzuwägen und sich ihren spezifischen Umständen entsprechend zu verhalten. Für einen Tagelöhner beispielsweise kann eine Evakuierung, die den Ausfall des zum Überleben wichtigen Tageseinkommens bedeutet, eine weitaus größere Gefährdung darstellen als ein möglicherweise. Entscheidend ist, dass die Menschen über das relevante Wissen verfügen und dieses in ihrer Entscheidung berücksichtigen können. Neben der Bereitstellung umfangreicher Bildungs- und Informationsmöglichkeiten für die Bevölkerung, Aufklärungskampagnen zu Ursachen und Wirkung von Katastrophen sowie Anleitungen zu Präventionsmaßnahmen umfasst Katastrophenvorbeugung folgende, unter anderen, Schutzmaßnahmen:

  • Raumplanung (Ausweisung von besonders gefährdeten Flächen in Flächennutzungsplänen; Nutzung von überflutungsgefährdeten Flächen zu temporären Zwecken)
  • Risikoverteilung durch Versicherungen die Versicherte zu eigenen Vorsorgemaßnahmen veranlassen
  • Implementierung nachhaltiger Forstwirtschaft
  • infrastrukturelle Anpassung an mögliche Naturereignisse (auf Basis der erstellten Gefährdungskarten in der Risikoanalyse)
  • Regelungen zur Landnutzung
  • permanente/temporäre Evakuierung
  • Vorschriften zu Baustandards
  • Ausweisung natürlicher Schutzzonen

Dem Bedürfnis nach Sicherheit und Schutz stehen mögliche technische, finanzielle oder politische Grenzen gegenüber. Auch in der Katastrophenvorbeugung müssen Kosten und Nutzen gegenüber gestellt werden- absoluter Schutz gegenüber allen Extremereignissen als Zielvorgabe für die Katastrophenvorbeugung ist nicht realistisch. Selbst die umfassendsten Schutzmaßnahmen verhindern nicht eine mögliche Beschädigung durch extreme Naturereignisse, sie können das Restrisiko minimieren und dadurch schwere menschliche und materielle Folgen vermindern.

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Erster Autor: 84.63.29.73 angelegt am 10.10.2005 um 08:35,
Alle Autoren: Antemister, Regi51, Septembermorgen, Lustiger seth, Ordnung, Hydro, Zinnmann, 84.63.29.73


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