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Illegale Drogen

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Als illegale Drogen werden in vielen Staaten bestimmte Drogen wie Cannabis (mit den Konsumformen Marihuana und Haschisch), Kokain und Heroin bezeichnet, die durch entsprechende Gesetze entweder verboten oder nur unter bestimmten medizinischen Bedingungen eingesetzt werden dürfen. Die Legalisierung von Drogen ist ein viel diskutiertes Thema in der Drogenpolitik.[1] Die aktuelle Diskussion konzentriert sich vor allem auf Cannabis.

Mit dem Cannabis-Beschluss wurde 1994 vom Bundesverfassungsgericht in Deutschland eine für alle Bundesländer einheitliche und gleiche Vorgehensweise bei geringfügigen Verstößen festgelegt. Demnach kommt in bestimmten Fällen nur eine geringe Strafe oder gar keine Strafe in Frage, im Regelfall haben staatliche Organe von einer Verfolgung von vornherein abzusehen.[2] Solche Möglichkeiten stellt das Betäubungsmittelgesetz in § 31a inzwischen auch zur Verfügung, der § 31 wurde 2009 und 2013 entsprechend angepasst.[3] In Deutschland ist Cannabis („Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“) seit dem 10. März 2017 ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel. Im September 2019 setzte der Amtsrichter Andreas Müller in Bernau, nördlich von Berlin, zwei Strafverfahren wegen Besitzes von geringen Mengen Cannabis aus. Er erklärte, dass er alle Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes für verfassungswidrig hält, die den unerlaubten Verkehr mit Cannabisprodukten strafbar machen. Am 20. April 2020 verkündete Müller, dass er auf Grundlage dieser Fälle eine 140 seitige Vorlage an das Bundesverfassungsgericht geschickt habe, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit überprüft.[4]

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Illegale Drogen) vermutlich nicht.

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