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Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung bezeichnet eine richterlich-angeordnete Maßnahme, bei der (üblicherweise durch Polizeibeamte) das Haus bzw. eine oder mehrere Wohnungen eines Beschuldigten durchsucht werden. Dabei sollen vor allem Beweise gesichert und ggf. beschlagnahmt werden, um diese für strafrechtliche Ermittlungen auszuwerten. Rechtsgrundlage ist in Deutschland der § 102 der Strafprozessordnung (StPO).[1] Zur Umsetzung der Maßnahme muss ein Durchsuchungsbeschluss vorliegen.[2]
Kritik
Durch mit den Maßnahmen verbundenen Begleitumstände fühlen sich unbescholtene Bürger oft in ihrem Ruf geschädigt, weil Nachbarn das Geschehen beobachten. Gleichwohl gibt es Rechtsmittel dagegen, die jedoch nur selten zum Erfolg führen. Vereinzelt versuchen Betroffene über eine Petition etwas zu erreichen, was jedoch in einem laufenden Ermittlungsverfahren ebenfalls erfolglos bleibt.
Weblinks
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html
- ↑ siehe Links zu § 102 StPO auf buzer.de