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Hamburgische Bürgerschaft
Die Hamburgische Bürgerschaft ist die Legislative des Bundeslandes und der Stadtgemeinde Hamburg. Die Bürgerschaft hat wenigstens 120 Abgeordnete,[1] die für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt werden. Aufgrund einer Änderung des Wahlrechts, zu dem maßgebliche Anregungen vom Verein Mehr Demokratie kamen, werden seit 2004 die Mehrheit von 71 Mandaten direkt in den 17 Wahlkreisen (jeweils 3–5 Sitze) über Wahlkreislisten, die restlichen 50 über Landeslisten vergeben.
Weblinks
- Offizielle Webpräsenz der Hamburgischen Bürgerschaft
- Die Geschichte des Hamburger Wahlrechts von Mehr Demokratie e.V.
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg