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Gotteslästerung

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Gotteslästerung (auch Blasphemie) ist das Verhöhnen oder Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion oder eines Glaubensbekenntnisses. Es ist und war in vielen Staaten eine Straftat. Das internationale Beispiel einer Kontroverse um Gotteslästerung waren die 2005 von vielen Muslimen als blasphemisch empfundenen Mohammed-Karikaturen. Insbesondere die römisch-katholische Kirche und viele Vertreter des Islam legen großen Wert auf die entsprechende Rücksichtnahme, während im Protestantismus dieses Problem nicht so gesehen wird. Das dänische Parlament schaffte den seit 1866 bestehenden Paragraphen 140 des Strafgesetzbuchs und damit die Strafverfolgung wegen Blasphemie am 2. Juni 2017 ab.[1]

Geschichte

Der Begriff findet sich zum Beispiel im Bericht über die Kreuzigung Jesu: Da zerriss der Hohepriester sein Gewand und rief: Wozu brauchen wir noch Zeugen? Ihr habt die Gotteslästerung gehört. Was ist eure Meinung? Und sie fällten einstimmig das Urteil: Er ist schuldig und muss sterben.

Mit der Aufklärung und einer auf der Kant'schen Vernunftlehre aufbauenden modernen Strafgesetzgebung wurde neben der Folter auch der Tatbestestand der Blasphemie ersatzlos gestrichen, beispielsweise in dem von Johann Anselm von Feuerbach 1813 revidierten Bayerischen Strafgesetzbuch.[2]

Das Preußische Strafgesetzbuch von 1851 bestrafte dagegen in seinem § 135 die öffentliche Gotteslästerung und die Verspottung einer der christlichen Kirchen mit Gefängniß bis zu drei Jahren.[3] Andere Religionsgemeinschaften standen jedoch nicht unter dem Schutz dieses Gesetzes.[4]

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen nach § 166 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. In der deutschen Rechtsgeschichte war dieser Tatbestand, der zuletzt in den 1960er Jahren bei Änderung der § 187 (Verleumdung) und § 188 (Üble Nachrede und Beleidigung) diskutiert wurde, immer wieder umstritten. Der lutherische Theologe Gerhard Jacobi (1891-1971) setzte sich zum Beispiel für die liberale Neuregelung ein,[5] die bis heute in Deutschland gilt. Mit Wirkung seit 1. Januar 2021 wurde die Beschränkung auf das „Verbreiten von Schriften“ aufgehoben und durch die Formulierung „Verbreiten eines Inhalts“ ersetzt, um zum Beispiel auch Inhalte von Webseiten im Internet zu berücksichtigen.

Weblinks

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise

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