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Gläubigerschutzvereinigung Deutschland
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| Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. | |
|---|---|
| Rechtsform | Eingetragener Verein |
| Gegründet | 2009 |
| Sitz | Köln |
| Personen |
Vorstand:
|
| Website | www.gsv.eu |
Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland (kurz GSV) war eine unabhängige, überparteiliche und gemeinnützige Einrichtung zur bundesweiten, organisierten Interessenvertretung von Gläubigern. Gegründet wurde der Verein Anfang 2009 von Wissenschaftlern, institutionellen Gläubigern und Unternehmen. Zentrale Aufgabe ist die Vernetzung und Interessenvertretung unterschiedlicher Gläubigergruppen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Hauptaufgabe ist die Vertretung der Gläubiger im Insolvenzverfahren sowie die Stärkung ihrer Beteiligung an den Entscheidungen im Verfahren. Darüber hinaus hilft der GSV Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen, fördert Sanierungsbemühungen und setzt sich für die Verbesserung der Insolvenzpraxis ein.
Organisation

Der vertretungsberechtigte Vorstand setzte sich wie folgt zusammen:
- 1. Vorsitzender: Hans Haarmeyer
- Schatzmeister: Christoph Hillebrand
Zudem gibt es einen erweiterten Vorstand:
- Dieter Steinbauer
- Manfred Obermüller
- Heinz Zinner
- Jan H. Wilhelm
Die GSV Akademie ist ein zentraler Geschäftsbereich innerhalb der Gläubigerschutzvereinigung. Sie ist den Zielen des Vereins verpflichtet und versteht sich als Weiterbildungsorganisation primär für Gläubiger und deren Angehörige, die von Unternehmen in der Krise betroffen sind.[1]
Geschichte
Vorbilder für die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland sind der österreichische Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) und der Alpenländische Kreditorenverband. Eines der Gründungsmitglieder ist Hans Haarmeyer, einer der führenden deutschen Insolvenzrechtler und zunächst Dozent am RheinAhrCampusRemagen (RAC) der Fachhochschule Koblenz. Bis 2013 war er Professor für Wirtschafts- und Insolvenzrecht an der Hochschule Mittelrhein-RheinAhrCampus Remagen. Im Frühjahr 2006 kam es zum Kontakt zwischen der von Haarmeyer geleiteten Forschungsgruppe "Qualität in der Insolvenzverwaltung" und dem KSV1870 in Wien. Es folgten mehrere Forschungsprojekte zum Thema "Gläubigerschutz in Deutschland". Gläubigerschutz ist als Interessenschutz von Personen zu verstehen, die Gläubigerrisiken eingehen oder denen der Schuldner aus anderen Gründen leistungsverpflichtet ist.[2] Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeiten kam es zu Gesprächen mit institutionellen Gläubigern, wie der Deutschen Rentenversicherung, privaten und gesetzlichen Krankenkassen sowie privaten Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften. Am 29. Januar 2009 wurde daraufhin die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland als Verein gegründet. Nach Recherchen im Registerportal der Länder ist der Verein offenbar spätestens 2022 aufgelöst worden.[3]
Motive der Vereinsgründung
Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den die Gläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse erhalten. Die Insolvenzquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Insolvenzmasse zur Summe aller Verbindlichkeiten. Bis zu 40% der Insolvenzmasse werden für die Verfahrenskosten verwendet.[4] Die Vergütung für den Insolvenzverwalter wurde von mindestens 500 Euro ab 2004 auf 1.000 Euro erhöht. Reicht die Masse nicht für die Kosten des Insolvenzverfahrens, wird das Insolvenzverfahren gemäß § 207 InsO eingestellt und es wird keine Quote berechnet; bei den Verfahren ohne Quote reicht die Insolvenzmasse nur zur Deckung der Kosten; diese Fälle treten vor allem bei Privatinsolvenzen auf. Die durchschnittliche Quote, die am Ende eines Insolvenzverfahrens an die Gläubiger geht, liegt in Deutschland bei 3%. In vergleichbaren europäischen Ländern werden dahingegen Quoten von mehr als 10% erreicht. Zudem erreichte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland 2003 einen Höchststand mit 39.320. Im Jahr 2007 erreichte die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren mit 103.085 einen historischen Höchststand.[5]
Viele Gläubiger melden ihre Forderung, teilweise mit Blick auf die geringe Quote gar nicht an, wobei diese zahlenmäßig die größte Gläubigergruppe sind. Der GSV sieht eine wesentliche Ursache für die mangelhafte Gläubigerbefriedigung in der Tatsache, dass die Gläubiger ihre Interessen in laufenden Verfahren häufig nicht wahrnehmen. Zudem beklagt der GSV, dass Gläubigerversammlungen oft ohne hinreichende Beteiligung aller Gläubiger abgehalten werden. Insolvenzverwalter treffen angeblich wesentliche, auch quotenbeeinflussende Entscheidungen ohne eine Interessensvertretung seitens der Gläubiger.
Ein Ländervergleich zwischen Deutschland und Österreich hatte nach Angaben der KSV1870 im Mai 2009 folgendes Ergebnis:
| 35 % Zwangsausgleich mit 22 % Quote |
| 38 % Verwertung mit 7 % Quote |
| 27 % Verfahren ohne Quote |
| Durchschnittliche Quote: 9,7 % |
| Vergütungsanteil (mit Gerichtskosten etc.): ca. 15 % |
| 1 % Planverfahren mit 23 % Quote |
| 37 % Verwertung mit 5,4 % Quote |
| 63 % Verfahren ohne Quote |
| Durchschnittliche Quote: 3,6 % |
| Vergütungsanteil (mit Gerichtskosten etc.): ca. 66 % |
Ziele und Aufgaben
Der GSV ist eine Vereinigung, die Unternehmen in der Krise Hilfestellungen anbietet, über die Rechte betroffener Gläubiger während eines Insolvenzverfahrens informiert und sie vertreten. Ein Ziel ist dabei, einen nachhaltigen Einfluss auf Insolvenzverfahren, die Insolvenzpraxis und die entsprechende Gesetzgebung in Deutschland zu nehmen.
Der GSV betreibt eigene Instrumente, wie den GSV-Insolvenzmonitor, vergibt eigene Gütesiegel und unterstützt Initiativen und Dienstleistungen zur Steigerung der Transparenz und zur Entwicklung von Qualitätsstandards im Insolvenzprozess. Darüber hinaus setzt sich der Verein für mehr Einfluss der Gläubiger auf die Wahl des Insolvenzverwalters ein.
Der GSV unterstützt frühzeitige Sanierungsbemühungen insolvenzgefährdeter Unternehmen. So können erhaltenswerte Unternehmen langfristig im Markt bleiben. Finanzielle Schäden können für Gläubiger und die Volkswirtschaft reduziert werden, Arbeitsplätze bleiben erhalten und Beitrags- wie Steuerzahler werden entlastet.
Mitgliedschaft
Vollmitglied kann jedes Unternehmen, jeder Freiberufler und jeder in- und ausländische Kaufmann werden. Vollmitglieder können aber auch institutionelle Insolvenzgläubiger des privaten und öffentlichen Rechts wie z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften werden sowie Personen, die sich als Angehörige der Institutionen oder wissenschaftlich mit dem Insolvenzrecht in Forschung und Lehre beschäftigen.
Fördermitglieder können volljährige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden.
Korporative Mitglieder können Vereinigungen, Verbände und Organisationen werden, die als Dachverbände von Voll- oder Fördermitgliedern fungieren.
Leistungen
Für die Mitglieder der Gläubigerschutzvereinigung werden im „Komplett-Service Insolvenzvertretung“ u.a. folgende Leistungen übernommen:
- Prüfung und formgerechte Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter
- Geltendmachung von Aussonderungsrechten (z.B. Eigentum und Eigentumsvorbehalt), Absonderungsrechten (z.B. Sicherungsübereignung) sowie weiterer Sonderrechte
- Wahrnehmung aller wichtigen Termine im Insolvenzverfahren
- Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern, der Schuldnerfirma und deren Vertreter
- Kontrolle der Quotenbefriedigung für Gläubiger und Überwachung von Zahlungsterminen
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ GSV Akademie
- ↑ Herbert Wiedemann, Gesellschaftsrecht Bd. I, S. 515 f.
- ↑ Im Registerportal werden die Bekanntmachungen ab 1. August 2022 angezeigt.
- ↑ von einzelnen Vertretern der GSV wurde behauptet, es seien bis 80%
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzrecht_(Deutschland)#Geschichte
Andere Lexika
- Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.
- Löschdiskussion bei Wikipedia
- Erster Autor: KarlHans angelegt am 01.04.2011 um 11:52, weitere Autoren: Lady Whistler, Leuchtschnabelbeutelschabe, MerlBot, Johnny Controletti