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Frauenarbeit
Frauenarbeit umfasst heute in Deutschland und vielen anderen Ländern die Erwerbstätigkeit von Frauen zusätzlich zu anderen Aufgaben - zum Beispiel Kindererziehuung, Mithilfe im familiären Betrieb - die Frauen durch eine traditionelle Rolle zugeordnet werden. Die Frauenbewegung der 1970er Jahre machte darauf aufmerksam, dass durch die Rolle der Haus- und Familienarbeit Unterhaltspflicht abgegolten wird und somit eine Form der Arbeit ist. Ob dies auch für die Männer gilt, ist unklar. Eine bessere „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ wurde und wird von vielen Seiten gefordert und gefördert. Ferner gehören die oft ehrenamtlich ausgeübte Pflege und weitere soziale Tätigkeiten zu den Varianten der vor allem von Frauen ausgeübten, unbezahlten Tätigkeiten.
Geschichte
Der Anteil der für Lohn arbeitenden Frauen stieg in der Zeit der Industrialisierung und machte sie somit auch zu einem wichtigen Thema in der Sozialen Frage, insbesondere zur Frage der Arbeitsbedingungen, des Arbeitsschutzes und einer gerechten Entlohnung.[1] Demzufolge entstand auch die Frauenbewegung, die sich für die Rechte von Frauen einsetzte.
Zu den Fürsprechern einer Verbesserung der Situation von Frauen im Erwerbsleben gehörten Louise Otto-Peters (1819–1895), Peter Norrenberg (1847–1898) und Iris von Roten (1917–1990).
Der „Berufszählung“ von 1907 zufolge waren im Deutschen Reich 28 % der erwachsenen Frauen außerhalb des Privathaushalts berufstätig. Drei Millionen Frauen arbeiteten beruflich in anderen Haushalten, 400.000 in Industrie, Gewerbe und Verkehr.[2] Von den 400.000 waren 43.953 „Heimarbeiterinnen“, 34.000 Wäscher- und Plättnerinnen, 37.000 Schneiderinnen und 22.000 Näherinnen.[3]
In den Jahren nach 1945 erhielten Frauen bis zu 40 % weniger Lohn als Männer in vergleichbarer Position; es wurden „Lohnabschlagsklauseln“ für „Frauenlohngruppen“ geschaffen und angewendet. Im Jahr 1955 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Minderbezahlung von Frauen dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes widerspricht; dieser gelte auch für den Erwerbsarbeitsbereich. Dies müsse bundesweit bei den Tarifverträgen zwischen Unternehmen und Gewerkschaften beachtet werden. Später wurden aber sogenannte Leichtlohngruppen umgesetzt, großenteils die Arbeit von Frauen betreffend. Heute werden geschlechterbezogene Entlohnungsdifferenzen zum Beispiel durch eine Geschlechterspezifische Arbeitsbewertung analysiert und bewertet.
Vergleich zu Wikipedia
Einzelnachweise
- ↑ Zur Frauenarbeit in Fabriken im 19. Jahrhundert vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881), 3. Band: Arbeiterschutz; bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Stuttgart/ Jena/ New York 1996; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890), 3. Band: Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 1998; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904), 3. Band, Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2005.
- ↑ Vgl.: Aenderung der Dienstvorschrift für die zum Schrankendienst zugelassenen Frauen (Eisenbahndirektion Mainz (Hrsg.): Sammlung der herausgegebenen Amtsblätter vom 27. April 1901. 5. Jahrgang, Nr. 18, Bekanntmachung Nr. 182, S. 115).
- ↑ Elsbeth Krukenberg-Conze, in: Das Frauenbuch, Franck, Stuttgart 1913