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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 trat überwiegend am 1. März 2020 in Kraft. Dadurch wurde aus Deutschland de jure ein Einwanderungsland und es werden einige Forderungen von Arbeitgebern wegen eines Fachkräftemangels umgesetzt. Dies gilt vor allem in der Gesundheits- und Altenpfleger, in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) sowie im Handwerk. Grundvoraussetzung zur Erlangung eines Aufenthaltstitels sind ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Level A1 oder Englischkenntnisse auf dem Level B2 sowie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes. Daneben müssen ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, was zum Beispiel durch einen Arbeitsvertrag nachgewiesen werden kann.

Siehe auch

Trivia

  • Eine Obergrenze für Einwanderungen wird in diesem Gesetz nicht definiert.
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Weblinks

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