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Einreiseverbot
Das Einreiseverbot wird von einem Staat gegenüber einer bestimmten Person oder Personengruppe ausgesprochen und kann verschiedene Gründe haben:
- ansteckende Krankheiten
- Gefahr von Straftaten
- Gefahr für die Sicherheit eines Staates
- unerwünschte, öffentliche Meinungsäußerungen
Ein solches Verbot kann auch vorübergehend sein. Bekannte Beispiele sind:
- Günter Grass: Am 8. April 2012 erklärte der israelische Innenminister Eli Jischai Günter Grass zur Persona non grata und verhängte ein Einreiseverbot gegen Grass.[1] Als Grund gilt das Gedicht „Was gesagt werden muss“ von Grass, .das am 4. April 2012 in den Tageszeitungen Süddeutsche Zeitung, La Repubblica und El País erschien. In diesem Prosagedicht wirft Grass Israel vor, mit seinen Kernwaffen den „ohnehin brüchigen Weltfrieden“ zu gefährden und einen „Erstschlag“ gegen den Iran zu planen, „der das (…) iranische Volk auslöschen könnte“.[2]
- Ein Sohn von Muammar al-Gaddafi: Saif al-Arab al-Gaddafi (geboren wahrscheinlich 1982) war der sechste Sohn des libyschen Diktators; er wohnte zeitweise in dem bayrischen Ort Zorneding, wo er bei einer Baumaschinenfirma angestellt war.[3] Nachdem er Deutschland Anfang März 2011 wieder verlassen hatte, erklärte das Bayerische Innenministerium, dass seine Niederlassungserlaubnis erloschen sei. Ferner erhielt er ein Einreiseverbot.[4]
- Martin Sellner
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Einreiseverbot) vermutlich nicht.
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Einzelnachweise
- ↑ Israel: Einreiseverbot für Günter Grass, Merkur.de, 8. April 2012
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Was_gesagt_werden_muss
- ↑ Gaddafi-Sohn war Zornedinger; in: Merkur-online.de, 4. März 2011.
- ↑ Einreiseverbot für Gaddafi-Sohn; in: Süddeutsche Zeitung, 4. März 2011.