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Die Zwölf Heiligen

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Die Zwölf Heiligen nannten CB-Funker in der Anfangszeit die zunächst zugelassenen zwölf Funkkanäle.

Hintergrund

Der CB-Funk wurde in Deutschland 1975 allgemein freigegeben. Vorher war für den Betrieb eines Funkgerätes ein Antrag erforderlich, mit dem eine Begründung abgegeben werden musste, weshalb eine Funkanlage benötigt wird (Bedarfsnachweis), oder eine Amateurfunklizenz. Nach der allgemeinen Freigabe, die ein großes Medienecho auslöste, stieg die Anzahl der Nutzer bzw. CB-Funker rasant. Schnell überschritt die Anzahl der verkauften Geräte die Millionengrenze. Die entsprechend vielen Nutzer mussten sich die demzufolge stark überlasteten und daher oft gestörten zwölf Kanäle teilen. Dies hatte zur Folge, dass zunehmend illegale Geräte - überwiegend für den US-amerikanischen Markt bestimmt - verwendet wurden, die eine deutlich größere Sendeleistung und Anzahl von Kanälen hatten (meist 23 oder 40). Die Kanäle 4 bis 15 waren bei diesen Geräten die "heiligen " Kanäle, da sie mit den in Deutschland zugelassenen Kanälen übereinstimmten. Der Betrieb solcher Geräte war auch auf diesen Kanälen unzulässig.

Frequenzen

Nachfolgend aufgeführte Kanäle waren Die zwölf Heiligen:

  • Kanal 4 - 27,005 MHz
  • Kanal 5 - 27,015 MHz
  • Kanal 6 - 27,025 MHz
  • Kanal 7 - 27,035 MHz
  • Kanal 8 - 27,055 MHz
  • Kanal 9 - 27,065 MHz
  • Kanal 10 - 27,075 MHz
  • Kanal 11 - 27,085 MHz
  • Kanal 12 - 27,105 MHz
  • Kanal 13 - 27,115 MHz
  • Kanal 14 - 27,125 MHz
  • Kanal 15 - 27,135 MHz

Weblinks

Literatur

  • Allgemeine Genehmigung der Deutschen Bundespost für ein 12-Kanal-AM-Funkgerät

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Die Zwölf Heiligen) vermutlich nicht.

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