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CB-Funk
Der Begriff CB-Funk ist abgeleitet von dem englischen Wort Citizen Band (CB), das mit „Bürger-Frequenzbereich“ übersetzt werden kann. Umgangssprachlich wird es auch Jedermannfunk oder Bürgerfunk genannt. CB-Funk ist ein kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein bestimmter Frequenzbereich zugewiesen ist und der seit 2005 durch eine allgemeine Frequenzzuteilung (Allgemeinzuteilung) von der Bundesnetzagentur reguliert wird,[1] die zuvor Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hieß. Der klassische CB-Funk ist im Regelfall anmelde- und gebührenfrei. Es ist also keine Funklizenz wie beim Amateurfunk erforderlich. Es dürfen aber nur noch Geräte verwendet werden, die mit einem CE-Zeichen versehen sind.
Frequenzbereich
CB-Funk verwendet in Deutschland die Frequenzen 26,565 MHz bis 27,405 MHz.[2] Dieser Frequenzbereich gehört zur Kurzwelle und ist in 80 Kanäle aufgeteilt. Europaweit gilt der Bereich von 26,965 MHz bis 27,405 MHz. Dieser umfasst 40 Kanäle. Im Grenzbereich, den sogenannten Schutzzonen, ist daher für die Benutzung der CB-Kanäle 41 bis 80 eine individuelle Frequenzzuteilung erforderlich. Zudem ist auf diesen Kanälen nur die Frequenzmodulation (FM) erlaubt. Einige Kanäle sind in Deutschland freigegeben, um mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung zusammenzuschalten.
Bei genauerer Betrachtung fallen einige Stellen auf, an denen sich Nachbarkanäle nicht um 10 kHz, sondern um 20 kHz unterscheiden. Die dazwischen versteckten Bereiche werden in einigen Ländern, darunter auch Deutschland,[3] für andere Zwecke wie z. B. Funkfernsteuerungen, Babyphones, kabellose Tastaturen und Computermaus verwendet.
Betriebsarten
Die einzelnen Funkstationen können sowohl ortsfest (z.B. in der Wohnung), als auch in Fahrzeugen (also mobil) betrieben werden.
Sprechfunk
Auf allen 80 in Deutschland freigegebenen Kanälen ist Sprachübertragung in der Modulationsart FM (F3E)/PM (G3E) mit einer effektiven Strahlungsleistung von 4 W (ERP) erlaubt.
Auf den Kanälen 1 bis 40 waren seit 18. Mai 2005 auch die Modulationsarten AM (A3E) mit 1 W (unmodulierter Trägerleistung)ERP und SSB (J3E) mit 4 W Hüllkurvenspitzenleistung ERP zugelassen.
Seit 7. Dezember 2011 darf dank einer Allgemeinzuteilung auf den Kanälen 1 bis 40 in der Modulationsart AM (A3E) mit 4 Watt ERP und in der Modulationsart SSB (J3E) mit 12 Watt PEP (Hüllkurvenspitzenleistung) gesendet werden. Gemäß dem Internetnachrichtenmagazin "FM-Funkmagazin" hat die Bundesnetzagentur dabei alle Einwände von CB-Funkern zu einer praxisgerechteren (verständlicheren) Ausgestaltung der CB-Funkallgemeinzuteilung ignoriert.[4] Die Deutsche Funk-Allianz hat in ihren ersten Stellungnahmen die Befürchtung geäußert, dass gewinnbringende Antennen in der Praxis nicht mehr betrieben werden dürfen[5]. Sie empfiehlt, keine der neuen 12 Watt CB-Funkgeräte als Feststation zu betreiben. Man würde gegen mehrere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen [6].
Datenfunk
Neben dem normalen Sprechfunk ist auch Datenfunk möglich. In der Praxis wird hierbei vorwiegend die aus dem Amateurfunk stammende Betriebsart Packet Radio benutzt.
Seit dem 20.12.2006 ist zudem auch eine Zusammenschaltung von CB-Funkgeräten über das Internet erlaubt. Unbemannte automatisch betriebene CB-Funk-Stationen, die mit dem Internet zusammengeschaltet sind, dürfen nur auf sieben speziellen Kanälen betrieben werden. Bei diesem sogenannten Gateway-Betrieb müssen zu Beginn der Verbindung Daten über die Erreichbarkeit sowie Name und Wohnanschrift des Verantwortlichen oder ersatzweise eine von der Bundesnetzagentur festgelegte Kennung übermittelt werden [7].
Antennen
CB-Funk-Antennen dürfen unter Beachtung von Vorschriften selbst gebaut und verwendet werden.
Ergibt sich bei einer ortsfesten CB-Funkanlage eine Strahlungsleistung von 10 W EIRP oder mehr, so darf die CB-Funkanlage erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ausgestellt hat [8].
Die ehemalige "Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst (AGZ) e.V." sah die Anwendung dieser 10-Watt-Regelung auf den CB-Funk skeptisch[9][10].
Einzelnachweise
- ↑ Bundesnetzagentur: Allgemeinzuteilungen
- ↑ Allgemeine Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den CB-Funk in Deutschland (PDF; 145 kB)]
- ↑ Frequenzsplan der Bundesnetzagentur (Stand: Oktober 2019)
- ↑ FM-Funkmagazin: Neue CB-Allgemeinzuteilung: 12 Watt SSB offiziell freigegeben (offline)
- ↑ "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V.: 10.12.2011 Neue Allgemeinverfügung für den CB-Funk: Gewinnbringende Antennen nun verboten?"
- ↑ "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V.: 24.12.2011 Unsicherheit bezüglich des Betriebes von 12 Watt SSB-CB-Funkgeräten - BNetzA muss endlich aufklären - DFA empfiehlt: Keine 12 Watt CB-Funkgeräte als Feststation betreiben"
- ↑ Link zum Antrag als PDF-Datei - Quelle: Bundesnetzagentur, §3 der "Allgemeinen Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den CB-Funk in Deutschland"
- ↑ Quelle: Bundesnetzagentur, §2 "3. Technische Nutzungsbestimmungen" der "Allgemeinen Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den CB-Funk in Deutschland"
- ↑ ""Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst (AGZ) e.V.": HamRadio 2day Ausgabe 385 / 2011"
- ↑ ""Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst (AGZ) e.V.": HamRadio 2day Ausgabe 386 / 2011"
Weblinks
Vergleich zu Wikipedia