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Constitutio Criminalis Carolina

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Die Constitutio criminalis Carolina ist ein im Jahr 1532 unter Kaiser Karl V. erlassenenes Gesetzeswerk und gilt als erstes deutsches Strafgesetzbuch. Das Gesetzbuch galt als für seine Zeit modern, viele Fürsten und freie Städte übernahmen es zumindest in Teilen. Die Carolina galt in vielen deutschen Landesteilen bis in das 19. Jahrhundert fort. Aus heutiger Sicht wird die Carolina kritisiert, da sie Maßnahmen wie Folter und verschiedene Hinrichtungsmethoden enthielt.

Entstehung

Im Mittelalter wurde das Strafrecht noch als Privatangelegenheit der Beteiligten angesehen. Das Inquisitionsverfahren wurde oft von der katholischen Kirche betrieben, war sehr willkürlich und landesspezifisch unterschiedlich. 1498 beschloss der Reichstag zu Freiburg, das Strafverfahren im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation einheitlich und gesetzlich festzulegen. Grundlage für das neue Gesetzeswerk war die im Jahr 1507 unter Leitung von Johann Freiherr von Schwarzenberg verfasste Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung (auch Bambergensis genannt). Der Carolina gelang eine Mäßigung des in der Strafverfolgung vorherrschenden Verfolgungseifers.

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