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Causa Unionis
Die Causa Unionis war unbestritten die wichtigste Aufgabe des Konstanzer Konzils. Von den drei damaligen Päpsten (Johannes XXIII., Gregor XII. und Benedikt XIII.) war nur Johannes XXIII. persönlich anwesend, die anderen beiden Päpste wurden aber durch vom Konzil anerkannte Legaten vertreten, sodass daraus eine Gleichberechtigung der drei Päpste abzuleiten war. Zu Lösung des Problems wurde die Rechtsgrundlage geändert: Mit dem Dekret "Heac sancta synodus"(1415) wurde beschlossen, dass das Allgemeine Konzil die höchste Instanz in der Kirche ist, also auch über dem Papst steht. Damit hatte sich der "Konziliarismus" oder die "Konziliare Theorie" zunächst einmal durchgesetzt. Strittig blieb die Frage, ob damit lediglich eine Notstandstheorie entwickelt wurde, oder nicht. Jedenfalls konnte nun auf dieser neuen Rechtsgrundlage das Allgemeine Konzil gegen die drei Päpste vorgehen:
- Johannes XXIII. wurde abgesetzt und durfte die Stadt Konstanz nicht verlassen
- Der hochbetagte Gregor XII. erklärt 1415 in seiner aussichtslosen Lage seinen Rücktritt. Er stirbt 1417.
- Benedikt XIII. bleibt starrsinnig und wird schließlich 1417 als Häretiker abgesetzt. Dieses erkennt er nicht an, aber dieses Restschisma hat kaum noch Anhänger.
Die Wahl eines neuen Papstes
Nun war die Wahl für einen einzigen neuen Papst frei. Um diese Wahl vor späteren Einsprüchen abzusichern, wurde sie mit viel Sorgfalt vorbereitet: Es wurde festgelegt, dass eine Zweidrittelmehrheit für die Wahl nötig ist. Neben den 23 Kardinälen nahmen noch jeweils sechs Vertreter der fünf anwesenden Nationen (England, Frankreich, Italien, Deutschland und Spanien) an der Wahl teil. Gewählt wurde der römische Kardinaldiakon Odo Colonna, der sich nach dem Tagesheiligen der Wahlentscheidung Martin V. nannte.
Andere Lexika
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Erster Autor: 132.199.146.175 angelegt am 13.06.2010 um 12:43, weitere Autoren: Red Baron 2, Gaga1995, PaterMcFly, Kriddl, Itsnotuitsme, Z1