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Funkstation

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Eine Funkstation oder Funkstelle,[1] kurz FuSt, bezeichnet eine Sendestation oder mehrere Sende- und Empfangsgeräte oder auch eine Gruppe von Sendern und Empfängern (einschließlich der Zusatzeinrichtungen wie Antennen) an einem bestimmten Ort, die zur Wahrnehmung eines Funkdienstes (z.B. beim Amateurfunk) erforderlich sind. Jede Funkstelle wird dem Funkdienst zugeordnet, an dem sie ständig oder zeitweilig teilnimmt,[2] und erhält eine oder mehrere Sendefrequenzen. Einzelheiten hierzu sind zum Beispiel im deutschen Funkanlagengesetz geregelt. Eine international verbindliche Kategorisierung der verschiedenen Funkstellen findet durch die Internationale Fernmeldeunion (ITU) statt, die durch den nationalen Hoheitsträger für die Regulierung von Funknutzungen, in Bundesrepublik Deutschland die Bundesnetzagentur, weitgehend übernommen wurde.

Andere Lexika




Einzelnachweise

  1. VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.61
  2. Definition Funkstelle: BROCKHAUS in 24 Bänden (2001), Band 8: 3-7653-3668-8, S. 60.