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Bundestag (Deutscher Bund)
Der sogenannte Bundestag (offiziell Bundesversammlung) war ein in Frankfurt am Main tagender, ständiger Gesandtenkongress der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes und dessen einziges Verfassungsorgan. Seine Beschlüsse waren Bundesrecht. Er wurde durch die auf dem Wiener Kongress 1815 verabschiedete Bundesakte ins Leben gerufen und tagte - mit einer zweijährigen Unterbrechung infolge der Märzrevolution von 1848 - bis zum Jahr 1866, als der Deutsche Bund aufgelöst wurde.
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