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Bundesmeldegesetz

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Das Bundesmeldegesetz (BMG) regelt das Melderecht in der Bundesrepublik Deutschland einheitlich. Seit der im Jahr 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform hat der Bund für das Meldewesen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.[1] Im April 2008 legte das Bundesinnenministerium erstmals einen Referentenentwurf für ein Bundesgesetz vor, der jedoch wegen „unterschiedlicher Vorstellungen über die künftige Struktur des Meldewesens“ nicht eingebracht wurde. Mit den Gesetzesentwürfen 2011 wollte die Bundesregierung den Datenschutz bei Melderegisterabfragen stärken. Erst im Juni 2012 beschlossen die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das Gesetz. Durch die rechtspolitische Diskussion und das vorübergehende Scheitern im Bundesrat verzögerte sich das Inkrafttreten bis zum 1. November 2015.

Einzelnachweise

  1. siehe Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GGmit vorherigen Gesetzesfassungen

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