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Biologische Elternschaft
Biologische Elternschaft ist das Verhältnis von Mutter und Vater zu dem Kind, das von diesen durch die gemeinsame Zeugung entstanden ist; das Kind ist dadurch genetisch mit seinen Eltern verwandt. Der Begriff wurde zur Unterscheidung von einer sozialen Elternschaft geprägt, weil ein biologischer Elternteil zum Beispiel durch Tod ausfallen kann.
Bei einer natürlichen Zeugung und Geburt gibt es genau eine biologische Mutter und einen biologischen Vater. Aus verschiedenen Gründen kann die Situation entstehen, dass die Idealvorsstellung des dauerhaften Zusammenlebens von Vater und Mutter nicht umsetzbar ist. So kommt es auch beim Menschen - trotz seiner Vernunft - zu spontanen, sexuellen Begegnungen zwischen Mann und Frau, bei denen auf Verhütungsmittel verzichtet wird. Die ungewollte Schwangerschaft kann in vielen Fällen nicht einer Person alleine angelastet werden. Bei Kindern, die mit Hilfe der modernen Reproduktionsmedizin gezeugt wurden (siehe Samenspende), ist die biologische Elternschaft nicht immer eindeutig zu bestimmen.
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Biologische Elternschaft) vermutlich nicht.
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