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Beichtstuhl

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Der Beichtstuhl ist ein Teil der Einrichtung römisch-katholischer Kirchen. Er ist der übliche[1] Ort für das persönliche Sündenbekenntnis („Ohrenbeichte“) der Gläubigen, dem die Lossprechung durch den Priester folgt.

Die heutige Form des Beichtstuhls stammt aus der Barockzeit. Es ist ein fast geschlossenes, schrankartiges, hölzernes, oft mit kunstvollem Schnitzwerk verziertes Möbelstück, das in zwei oder (meist) drei Abteile geteilt ist: eines für den Beichtvater und ein weiteres für die Beichtenden (manchmal zwei, aber nicht zur gleichzeitigen Benutzung). Der Teil des Priesters enthält einen der Tür zugewandten Sitz, der Teil des Gläubigen eine Kniebank, ausgerichtet zu der vergitterten Öffnung in der Trennwand, durch die das Bekenntnis gesprochen wird. Daneben gab es halb offene und ganz offene Beichtstühle, bei denen sowohl der Beichtende als auch der Priester von außen gesehen werden können.

Andere Lexika





Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Can. 964 CIC – § 1. Der für die Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder Kapelle. § 2. Was den Beichtstuhl anbelangt, sind von der Bischofskonferenz Normen zu erlassen; dabei ist jedoch sicherzustellen, daß sich immer an offen zugänglichem Ort Beichtstühle befinden, die mit einem festen Gitter zwischen Pönitent und Beichtvater versehen sind, damit die Gläubigen, die dies wünschen, frei davon Gebrauch machen können. § 3. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden.