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Behandlungsfehler
Ein Behandlungsfehler, umgangssprachlich und im engeren Sinne in Bezug auf die ärztliche Kunst auch Kunstfehler genannt, liegt nach deutschem Recht vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die privatrechtlichen Bestimmungen hierzu finden sich in § 280 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 630a Abs. 2 BGB. Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten brachte ab 2013 einige Änderungen.
Strafrechtlich kann es sich um Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch (StGB), im Einzelfall - wenn der Patient stirbt - sogar um fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB handeln.
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Andere Staaten
In englischsprachigen Staaten werden die Begriffe Medical error[1] (deutsch medizinischer Irrtum) und Medical malpractice[2] verwendet. Anders als in Deutschland gibt es in den USA nicht nur Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Arzt, sondern auch gegen die Pharmaindustrie. Dabei wurden von betroffenen Patienten teilweise verhältnismäßig hohe Summen vor Gericht erstritten,[3] was etwa ab dem Jahr 2000 zu Gesetzesreformen in mehreren Bundesstaaten führte. Inzwischen gilt teilweise in den USA eine Obergrenze je Fall von 250.000 US$. In Texas, das oft in diesem Zusammenhang zitiert wird, sank demzufolge die Zahl der Klagen vor Gericht von 2003 bis 2013.[4]
Weblinks
- Korruptionsprozess: Arzt soll an Bandscheiben-Implantaten kräftig mitverdient haben, Bericht in Der Spiegel am 5. November 2019
Andere Lexika