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Bedrohung

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Als Bedrohung kann eine Situation empfunden werden, die eine negative Auswirkung zur Folge hat. Es ist die subjektive Wahrnehmung einer Gefahr. Im deutschen Strafrecht gibt es das Gefährdungsdelikt, bei dem das Begehen eines Verbrechens gegen eine Person oder einem der Person Nahestehenden angedroht wird. Hierbei kann auch die Bedrohung vorgetäuscht werden. Der Straftatbestand ist in § 241 StGB beschrieben.[1]

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