
PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Aufenthaltsrecht
Aufenthaltsrecht - manchmal auch Ausländerrecht oder Fremdenrecht genannt - ist ein Teil des Ordnungsrechts, das im Kern den Aufenthalt von Menschen regelt, und zwar meist unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Dies betrifft in Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) besitzen, denn innerhalb dieser Union gilt die Freizügigkeit.
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Deutschland regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern. Es dient damit auch der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs in die Bundesrepublik Deutschland. Die Aufenthaltserlaubnis ist seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland ebenfalls im Aufenthaltsgesetz geregelt (Kernstück des Zuwanderungsgesetzes), sie wird nur befristet erteilt.[1]
Anstelle eines Personalausweises erhält die betreffende Person einen ähnlichen Ausweis, aus dem die Dauer des Aufenthalts ersichtlich ist. Es gibt in den USA die Permanent Resident Card, die einem unbefristeten Aufenthaltsrecht entspricht. Die EU-Staaten stellen Identitätskarten aus, die den deutschen Personalausweisen ähneln.
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Weblinks
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Aufenthaltsrecht) vermutlich nicht.
---