PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Audiatur et altera pars
Der Satz Audiatur et altera pars (lateinisch für „Gehört werde auch der andere Teil.“ bzw. „Man höre auch die andere Seite.“) stammt aus dem römischen Recht.[1] Er steht für den Anspruch auf rechtliches Gehör. Der Grundsatz bedeutet, dass der Richter alle am Prozess Beteiligten zu hören hat, bevor er sein Urteil fällt.
Auch der presserechtliche Anspruch auf den Abdruck einer Gegendarstellung in Deutschland ist auf diesen Rechtsgrundsatz zurückzuführen. Er wird geregelt durch das Entgegnungsrecht nach Maßgabe der Landespressegesetze,[2] die ursprünglich auf § 11 des Reichspreßgesetzes zurückgehen.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Franciszek Longchamps de Bérier: Audiatur et altera pars. Eine fehlende Säuleninschrift am Warschauer Justizpalast und die Bedeutung der Parömie im polnischen Recht. In: Inter cives necnon peregrinos. Essays in honour of Boudewijn Sirks. Vandenhoeck&Ruprecht, Göttingen 2014, ISBN 978-3-8471-0302-8, S. 434 (eng., Google Buch).
- ↑ Alexander Mahlke: Gestaltungsrahmen für das Gegendarstellungsrecht am Beispiel des Internet. Tenea Verlag Ltd. Bristol, Niederlassung Deutschland, Berlin 2005, ISBN 3-86504-131-0, S. 18 (zugleich Dissertation Universität Rostock, Google Buch).
- ↑ Hans Kolb: Das Presserechtliche Entgegnungsrecht und Seine Verallgemeinerung. In: Berliner Abhandlungen zum Presserecht. Heft Nr. 5. Duncker u. Humblot, Berlin 1966, S. 93 (Google Buch).
Andere Lexika