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Schuldner

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Schuldner ist eine Person von der eine Leistung gefordert werden kann (§ 241 Abs. 1 Satz 1 BGB). Meist handelt es sich um eine Geldforderung. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet. Beispiel solcher Schuldverhältnisse sind die Beziehungen zwischen:

  • Mieter und Vermieter
  • Käufer und Verkäufer.

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