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Amoklauf von Erfurt

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Der 19-jährige Schüler Robert Steinhäuser erschoss am Freitag, den 26. April 2002 - dem letzten Tag der zentralen schriftlichen Abiturprüfungen (Mathematik) - in seiner ehemaligen Schule, dem Gutenberg-Gymnasium in Erfurt (Thüringen), 16 Lehrer und Schüler und dann sich selbst. Sein Vater hatte ihm am Morgen des Tages noch alles Gute gewünscht, weil er glaubte, dass sein Sohn an der Abiturprüfung teilnähme. Tatsächlich hatte dieser jedoch, was seinem Bruder und seinen Freunden auch bekannt war, die Schule im Herbst 2001 ohne Abschluss verlassen müssen, seinen Eltern aber nichts davon erzählt.

Vorgeschichte

Die Eltern waren stolz, dass Robert Steinhäuser Mitglied im Schützenverein war. Der schulisch offenbar unterforderte Steinhäuser liebte Computerspiele. Der Amoklauf an der Columbine High School von 1999 hatte ihn wahrscheinlich beeindruckt. Die Direktorin hatte Steinhäuser wegen wiederholten Fehlverhaltens einen Verweis aus der Schule erteilt, zumal er "Hilfsangebote zur Vermittlung einer anderen Schule nicht angenommen" hatte. Zudem gab es - im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern - an Gymnasien in Thüringen keine Prüfungen oder automatische Zuerkennung der mittleren Reife (Realschulabschluss) nach der 10. Klasse. Schüler, die das Abitur nicht bestanden, hatten somit keinen Schulabschluss und daher kaum eine berufliche Perspektive.

Verlauf der Tat

Steinhäuser kleidete sich - wahrscheinlich ab 10:45 Uhr - in der Toilette seiner früheren Schule ganz in schwarz, ging dann mit einer Pistole und einer Pumpgun durch das Haus und erschoss zunächst die stellvertretende Schuldirektorin und die Sekretärin. Daraufhin traf auch bald der erste Polizeiwagen an der Schule. Danach zielte vor allem auf Lehrer, traf aber auch zwei Schüler und später einen Polizeibeamten. Vom ersten Schuss bis zu Steinhäusers Selbsttötung dauerte es etwa 20 Minuten. Die Pumpgun hatte er nicht benutzt.

Folgen

Unter anderem geriet das Thüringer Schulgesetz in das Kreuzfeuer der Kritik. Da Steinhäuser bereits volljährig war, war die Schulleitung der Meinung, seine Eltern nicht über seinen Schulverweis (der, wie der Untersuchungsausschuss später feststellen sollte – S. 306/307, s. u. –, "in einem nicht rechtmäßigen Procedere" erfolgte und daher nicht rechtswirksam zustande gekommen war) informieren zu dürfen. Die Eltern erkannten somit nicht, dass ihr täglich das Haus verlassender Sohn nicht mehr zur Schule ging.

Neben dem Jugendschutzgesetz wurde auch das Waffengesetz verschärft. Bereits am Tag der Tat selbst wurde durch eine Abstimmung im Bundestag ein bereits seit einige Zeit vorliegender Entwurf für eine Neuregelung angenommen wurde.[1]

Andere Lexika





  1.  BT-Plenarprotokoll 234. Sitzung 14. Wahlperiode. Berlin 26. April 2002, S. 23348 (https://dserver.bundestag.de/btp/14/14234.pdf#P.23348).