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Schulgesetz

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Ein Schulgesetz ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Landesgesetz, das bestimmte Regelungen vor allem für die öffentlichen Schulen festlegt. Ein solches Gesetz gibt allen 16 deutschen Bundesländern, wenn auch manchmal andere Bezeichnungen wie in Bayern und im Saarland verwendet werden oder wurden:

In Berlin trat das „Gesetz für Schulreform“ am 1. Juni 1948 in Kraft. In Nordrhein-Westfalen gab es 1952 ein „Schulordnungsgesetz“. In Niedersachsen hieß es 1954 „Gesetz über das öffentliche Schulwesen“. In vielen Ländern gilt es aber heute zum Teil auch für die Privatschulen.

Aufgrund der Bestimmungen im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland[1] sind die einzelnen Schulgesetze Teil des jeweiligen Landesrechts, weil die konkurrierende Gesetzgebung diesen Rechtsbereich nicht nennt[2] und das Grundgesetz im übrigen keine Aussagen zu dem Thema enthält. Das Schulrecht gehört dagegen in Österreich zum Bundesrecht.

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Schulgesetz) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise

  1. siehe Art. 30 und Art. 70 Abs. 1
  2. siehe Art. 74 Absatz 1 GG und Art. 105 Absatz 2 GG