PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Napoleons Rheinbundakte

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Rheinbundakte Napoleons[1] war eine zwangsweise Vereinigung der damaligen deutschen Staaten von 1806 bis 1813 unter der "Schutzherrschaft" Napoleon Bonapartes. Einziger wichtiger nicht einbezogener Staat war Preußen. Napoleon herrschte und krempelte die zuvor bestehenden Verhältnisse ziemlich gründlich um: Bayern und Württemberg etwa, die im Krieg zuvor mit ihm verbündet waren, wurden zu Königreichen erhoben. Zudem wurden einige Neuerungen der Französischen Revolution eingeführt: Gleichheit vor dem Gesetz, Befreiung der Bauern von der Scholle ihrer Grundherren, Beseitigung von Steuer-Privilegien des Adels, Religionsfreiheit, usw. Umgesetzt wurden diese Reformen nur im Ansatz, es dauerte nach dem Sturz Napoleons noch relativ lange, bis alle etabliert waren. Dass sie aber erste Spuren hinterließen, dokumentieren auch einige damalige publizistische Veröffentlichungen: z.B. schrieb Karl Heinrich Rau 1816 im Hannover'schen Magazin: "Die Achtung der Freiheit muss das oberste Gesetz sein, das nur durch einen offenbaren grösseren Vorteil des Staatseingriffs aufgewogen werden kann."[2] Und G. Hufeland publizierte 1815 ein zweibändiges Werk mit dem Titel: Neue Grundlegung der Staatswirtschaftskunst.[3]

Literatur

  • Hans Boldt: Reich und Länder - Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte, Band 2

Einzelnachweise

  1. bei Wikipedia nur kurz „Rheinbundakte“ genannt
  2. P. Keller: Dogmengeschichte des wohlstandspolitischen Interventionismus (Diss.), S. 105
  3. H.G. Schachtschabel: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen, S. 87

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Napoleons Rheinbundakte) vermutlich nicht.

---