PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Ehrendoktor

Aus PlusPedia
Version vom 27. April 2025, 09:03 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (Bedeutung)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ehrendoktor ist der Ehrentitel einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, der für besondere akademische oder wissenschaftliche Verdienste auch an Nichtakademiker verliehen werden kann. Eine mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnete Person kann die Abkürzung Dr. h. c. (von lateinisch Doctor honoris causa = „Doktor ehrenhalber“) im Namen führen, zur Verleihung des Ehrendoktortitels ist keine Prüfung vorgesehen.

Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad, der nach einem abgeschlossenen Studium und Promotion durch Urkunde verliehen wird. Die Vorgehensweise und die genauen Bedingungen für die Verleihung regelt die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät (Hochschule). In der Regel hält der Geehrte anlässlich der Verleihung einen Vortrag.

Die Universität Leipzig hat den Titel Dr. h. c. zum ersten Mal 1805 verliehen. Josepha von Siebold war deutschlandweit die erste Frau, die 1815 den Titel verliehen bekam, und zwar von der Universität Gießen im Fach „Entbindungskunst“.[1] Für die Technischen Hochschulen in Preußen wurde das Ehrenpromotionsrecht – wie auch das Promotionsrecht an sich – im Oktober 1899 durch Erlass von Kaiser Wilhelm II. eingeführt.

Bedeutung

Nach einer ordentlichen Promotion hat die Ehrendoktorwürde nur noch eine geringe Bedeutung und ist meist nur das Zeichen der Anerkennung durch eine Universität nach einem wissenschaftliche Vortrag.

Laut einer Recherche des Magazins Der Spiegel im Jahr 2012 können Ehrendoktortitel durch finanzielle Leistungen und Spenden erworben, also „erkauft“, werden. Es gebe dazu zahlreiche Anbieter im Internet, die bei diesem Promotionsbetrug behilflich wären.[2] So erhielt Carsten Maschmeyer, nachdem er eine Professur am Institut für Psychologie mit einer Spende von 500.000 Euro gefördert hatte,[3] von der Universität Hildesheim die Ehrendoktorwürde.[4][5] Die meisten Ehrendoktortitel, nämlich 150, erhielt der US-amerikanische katholische Theologe Theodore Hesburgh (1917–2015), weshalb ihn das Guinness-Buch der Rekorde als Titelhalter in dieser Beziehung führt.

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise

  1. Sarah Marak, Heike Paul: Gleichstellung: Frau Dr. h. c. Unerwünscht! In: Die Zeit. 11. November 2020, abgerufen am 12. November 2020.
  2. Armin Himmelrath: Promotionsbetrug im Selbstversuch: Wie ich mir einen Doktortitel erschummelte. In: Der Spiegel. 5. Juli 2012, abgerufen am 12. November 2020.
  3.  Uni macht Maschmeyer zum Ehrendoktor: Besondere Ehre zum 50. Geburtstag. In: Hildesheimer Allgemeine Zeitung. 9. Mai 2009 (online im Pressespiegel der Stiftung Universität Hildesheim).
  4. Heikle Verbindung? Wulff im Mallorca-Urlaub auf Maschmeyer-Villa. Handelsblatt (29. Juli 2010). Abgerufen am 12. Januar 2012.
  5. Nico Fried (29. Juli 2010). Bundespräsident Wulff: Mallorca-Urlaub bei Freunden. Süddeutsche Zeitung. Abgerufen am 12. Januar 2012.