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Beratungsfehler
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Bei einem Beratungsfehler ist zu unterscheiden zwischen Schlecht- oder Falschberatung. Für die Beratungshaftung macht dies zunächst keinen grundsätzlichen Unterschied. Eine berufliche Haftpflichtversicherung deckt nur bestimmte Fälle ab. Schlechtberatung kann aus mangelnder Kenntnis seitens des Beraters erfolgen. Falschberatung kann auch vorsätzlich erfolgen, wenn zum Beispiel eine Bank riskante Geldanlagen wider besseres Wissen für sicher erklärt. Werden während eines Rechtsstreits vom Gericht und einem Rechtsanwalt unterschiedliche Rechtsansichten vertreten, so begründet dies noch keinen Anhaltspunkt für eine Falschberatung durch den Rechtsanwalt.[1]
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Einzelnachweise
- ↑ BGH, Urteil vom 6. Februar 2014, Az.: IX ZR 245/12