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Promotion (Doktor)

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Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Promotion ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter Promotion (Begriffsklärung) aufgeführt.

Unter Promotion ist die Verleihung eines Doktortitels, also des akademischen Grades, durch eine Universität oder gleichgestellte Hochschule in einem Studienfach oder einer Fakultät (Hochschule) zu verstehen. Die Promotion belegt die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit. Manchmal wird als Promotion auch das gesamte Promotionsverfahren bezeichnet. Ein Doktorand ist eine Person, die promoviert.

Ablauf

Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehört ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Die Anfertigung einer Doktorarbeit (Dissertation), die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten soll, kann sich über mehrere Jahre hinzuziehen. Die Vorbereitungen hierzu können in einigen Studienfächern (wie z.B. in der Humanmedizin) bereits im Studium erfolgen. Neuerdings ist auch die Zusammenstellung wissenschaftlicher Veröffentlichung und die Zusammenarbeit mit Fachkollegen zulässig, die dann ebenfalls als Autoren genannt werden und an der Promotion teilnehmen können, zulässig.[1]

Nach dem Abschluss des Studiums (in manchen Fächern bereits studienbegleitend) wählt der Doktorand seinen Doktorvater (Betreuer) und meldet das Promotionsverfahren beim Promotionsausschuss einer Fakultät an. Danach beginnt die wissenschaftliche Arbeit. Über die Ergebnisse wird eine Dissertationsschrift verfertigt. Anschließend wird die Dissertation beim Promotionsausschuss eingereicht, der sie von zwei oder drei Gutachtern prüfen läßt. Wird die Dissertation angenommen, folgt eine mündliche Prüfung (das Rigorosum). Letztlich wird die Dissertation vervielfältigt und veröffentlicht. Danach wird die Promotionsurkunde verliehen, ab dann darf der Doktorand einen Doktortitel führen.

Zudem ist in Deutschland folgende Erklärung schriftlich abzugeben:

„Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt sowie die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken als solche kenntlich gemacht habe. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.“[2]

Das Bestehen einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium genannt) bildet den Abschluss. Auch hier ist es im Vorfeld zulässig, in Diskussionen (Doktorandenkolloquium) die Verteidigung der aufgestellten Thesen einzuüben.

Benotung

Nach dem Abschluss des Studiums (in manchen Fächern bereits studienbegleitend) wählt der Doktorand seinen Doktorvater (Betreuer) und meldet das Promotionsverfahren beim Promotionsausschuss einer Fakultät an. Danach beginnt die wissenschaftliche Arbeit. Über die Ergebnisse wird eine Dissertationsschrift verfertigt. Anschließend wird die Dissertation beim Promotionsausschuss eingereicht, der sie von zwei oder drei Gutachtern prüfen läßt. Wird die Dissertation angenommen, folgt eine mündliche Prüfung (das Rigorosum). Letztlich wird die Dissertation vervielfältigt und veröffentlicht. Danach wird die Promotionsurkunde verliehen, ab dann darf der Doktorand einen Doktortitel führen. Die Benotung erfolgt mit lateinischen Begriffen:

  1. summa cum laude = mit höchstem Lob, mit Auszeichnung, ausgezeichnet (eine hervorragende Leistung),
  2. magna cum laude = mit großem Lob, sehr gut (eine besonders anzuerkennende Leistung),
  3. cum laude = mit Lob, gut (eine den Durchschnitt übertreffende Leistung),
  4. satis bene = genügend, befriedigend (eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht),
  5. rite = ausreichend (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt),
  6. non probatum, non sufficit, non rite, insufficienter = ungenügend, nicht bestanden (eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt unbrauchbare Leistung).

Verleihung

Der Doktortitel darf in Deutschland nur von Universitäten und von Hochschulen mit Promotionsrecht verliehen werden. Traditionell gibt es nicht für jedes Studienfach einen Titel. Üblich sind vor allem der Dr. med. in Humanmedizin, der Dr. jur. für die Rechtswissenschaft und der Dr. phil. in Philosophie als Abkürzungen für die ausführlichere Bezeichnung auf der Promotionsurkunde. Für die Naturwissenschaften hat sich erst verhältnismäßig spät der Dr. rer. nat. durchgesetzt. Meist werden diese erläuternden Zusätze später weggelassen und müssen auch nicht ausdrücklich angegeben werden. Zur Tradition gehört auch eine öffentliche Feier in der jeweiligen Hochschule, bei der ein Doktorhut getragen wird.

Bedeutung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts[3] ist der Doktorgrad kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens wie etwa Adelstitel oder Adelsbezeichnungen, sondern nur ein Namenszusatz (der „Doktor“ ist ein akademischer Grad, kein „Titel“). Dies wird auch vom verwaltungsrechtlichen Schrifttum so gesehen.[4] Da der „Doktor“ also kein Namensbestandteil, sondern nur ein Namenszusatz ist, kann auch aus § 12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, dass die Nennung des „vollen Namens“ auch die Nennung des „Doktors“ umfassen müsse. Die Rechtsprechung hat jedoch verdeutlicht, dass der Arbeitgeber den akademischen Grad des Arbeitnehmers grundsätzlich so zu respektieren hat, wie er sich aus der Promotionsurkunde ergibt.[4] Fragen der Höflichkeit sind von all dem nicht berührt.

Der Doktorgrad kann als einziger akademischer Grad in einen deutschen Pass und Personalausweis eingetragen werden. Außerhalb des akademischen Bereiches hat der Titel heutzutage in Deutschland nur noch in bestimmten gesellschaftlichen Kreisen und bei der Karriere als Hochschullehrer eine Bedeutung. Die Promotion ist in Deutschland grundsätzlich eine Voraussetzung für die Habilitation.[5] Er wird auch gerne in der Kombination Prof. Dr. genutzt, wenn auch der Titel Professor verliehen wurde. Durch die missbräuchliche bzw, widerrechtliche Benutzung ist er jedoch in neuerer Zeit in Verruf geraten.[6]

Andere Verwendung

In englischen Ländern kann Doctor auch eine kirchliche Berufsbezeichnung sein. Hier ist der Begriff, wie zum Beispiel Sc. Theol. anders besetzt und wird nicht als akademischer Grad vom Staat anerkannt. In Deutschland muss daher in einige Fällen durch einen Zusatz darauf hingewiesen werden, um Verwechslungen zu vermeiden.[7] Als Anrede oder Bezeichnung wird Doktor in der Umgangssprache oft für einen Arzt benutzt, obwohl es heutzutage in Deutschland zwar noch verbreitet, aber nicht mehr erforderlich ist, dass der Titel in dieser Berufsgruppe geführt wird.

Siehe auch

Weblinks

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. so etwa an der Hochschule Osnabrück
  2. Zitat aus einem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 10.02.2016, online
  3. „... werden die akademischen Grade mit der Berufsbezeichnung zusammen und nicht bei dem Namen aufgeführt. Die Meinung des Klägers, daß der Doktortitel nach Gewohnheitsrecht als Bestandteil des Namens zu gelten habe, trifft nicht zu.“ BVerwG, Urteil vom 24.10.1957 - I C 50.56, BVerwGE 5, 291-293, = DÖV 1957, 870, = JZ 1958, 207
  4. 4,0 4,1 Vgl. Wolfgang Zimmerling: Zum Anspruch auf Anrede mit dem Doktorgrad
  5. David Johann, Jörg Neufeld: Ist die Professur auch ohne Promotion oder Habilitation möglich?. academics.ch, 2016-09. Abgerufen am 5. August 2020.
  6. https://www.zeit.de/2021/22/doktortitel-plagiate-skandale-degradierung-universitaeten-wissenschaft
  7. üblich ist der Hinweis auf die Institution, die den Doktortitel verliehen hat