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Lehnswesen
Das Lehnswesen (auch Lehnwesen oder Lehenswesen) ist ein wesentliches Element des Feudalismus. Das Wort beschreibt eine Form des Leihrechts. Der Lehnsherr (z.B. Eigentümer eines Grundstücks) gibt das Lehen (Grundstück) unter einer Bedingung an eine Person, die meist niedrigeren Standes ist. Die Bedingung umfasst oft mehrere gegenseitige Leistungen wie den Schutz der Person durch den Lehnsherrn, die Zahlung des sogenannten Zehnten an den Lehnsherrn und die bestimmte Dienste im Rahmen der Treuepflicht. Es entstehen wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeiten auch für die Familie des Berechtigten (Lehnsmann), der selbst wiederum einen Teil des Lehens an den nächstniedrigeren Stand weitergeben kann. Streit kann es geben, wenn sich ein Lehnsmann gegenüber anderen Personen etwa für den Fall eines Krieges verpflichtet hat oder durch einen Erbfall das Grundstück an mehrere Eigentümer fällt. Überbleibsel dieser Abhängigkeit sind die Subsidiarität in der öffentlichen Verwaltung, verschiedene Hierarchien sowie langjährige Pachtverträge oder auch die Erbpacht.
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