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Sitzblockade
Eine Sitzblockade ist eine neumodische Form des Protestes, die einen massiven Eingriff in die öffentliche Infrastruktur wahrnimmt.
Sie wird gerne von bestimmten politischen Gruppen als Demonstrationsform genutzt und als gewaltfreie Aktionen verstanden. Diese Gruppen haben oftmals große Netzwerke, die in der Lage sind, binnen kurzer Zeit eine große Zahl von Menschen zu versammeln. Es handelt sich bei den Protestteilnehmern vorwiegend um Personen, die nicht im Berufsleben stehen.
Eingriffe in den Straßenverkehr können zwar einerseits gegen § 315b oder § 315c StGB verstoßen, die Störenfriede berufen sich dabei aber auf Art. 8 Abs 1 des Grundgesetzes,[1] insbesondere wenn die Demonstration angemeldet und genehmigt worden ist. In vielen Fällen können Sitzblockaden auch den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB erfüllen.
Um die Ordnung wieder herzustellen, greift in aller Regel das Versammlungsrecht der Länder, das Maßnahmen zur Beseitigung der Unruhestifter vorsieht. Da die Demonstranten Gewaltfreiheit vortäuschen, ist ein effizientes Entfernen nicht möglich, so dass die zuständigen Behörden kostenintensive Räumungsaktionen anordnen müssen.
In Deutschland tragen die Steuerzahler die Hauptlast dieser, durch Rechtslücken gedeckten Störaktionen. So konnte beispielsweise der Einsatz der Polizeibeamten bei den Protesten gegen den Castortransport im Jahr 2010 den Steuerzahler nach Einschätzung der Deutschen Polizeigewerkschaft bis zu 50 Millionen Euro kosten. Ab etwa 2020 ist sogar der Begriff Klimaterrorist als ein politisches Schlagwort entstanden.
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Einzelnachweise
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