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Grüne Versicherungskarte

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Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr wird umgangssprachlich auf Grund ihrer Farbe auch Grüne Versicherungskarte genannt. Diese Karte dient im Ausland als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz und ist Bestandteil eines internationalen, vorwiegend europäischen Systems. Da die Haftungsregelungen im Straßenverkehr ebenso wie die Versicherungslösungen im europäischen Raum uneinheitlich sind, war es bis 1965 notwendig, an der Grenze jedes Reiselandes einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschließen. Durch die Karte ist dieses Prozedere innerhalb der EU nicht mehr notwendig.

Die Karte

Bis zur Einführung der Karte war es notwendig, dass jeder Fahrer, der mit seinem Fahrzeug die Grenze zu einem anderen Land übertrat, an der Grenze einen dem dort geltenden nationalem Recht entsprechenden Versicherungsschutz abschloss. Im „Grüne Karte Abkommen“ schlossen sich Staaten zusammen, die sich bereit erklärten, eine Bescheinigung der KfZ-Haftpflichtversicherung über den Versicherungsschutz aus dem jeweiligen Heimatland anzuerkennen. Diese einheitlich in grün gehaltene Bescheinigung wurde umgangssprachlich nun „Grüne Karte“ genannt. Der korrekte Name lautet Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr. Ausgestellt und dem Fahrzeughalter ausgehändigt wird diese Karte von der KfZ-Versicherung, bei der das eigene Auto versichert ist. Auf Grund des Kennzeichenabkommens ist diese Karte inzwischen weitestgehend überflüssig, sie kann bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern. Daher ist sie in Mietwagen auch immer vorhanden. Gültig ist die Karte in den EU-Ländern, den meisten übrigen europäischen Staaten und in Russland, Tunesien und der Türkei.[1] Auch in anderen Regionen der Welt gibt es ähnliche Systeme.

Ursprung des Abkommens

Angeregt wurde das System von der Schweiz; der „Ausschuss für Landverkehr der Europäischen Wirtschaftskommission“ der UNO nahm sich der Zielsetzung in Genf an. Die Idee des einheitlichen Versicherungszertifikats folgte dabei einer Idee aus Skandinavien.[2] Die UNO verabschiedete daraufhin im Jahr 1949 die UNO-Empfehlung Nummer 5, die die Richtlinien des Grüne-Karte-Systems enthält. Zuständig für die Verwaltung und das Funktionieren des Grüne Karte-Systems ist der Council of Bureaux (CoB) mit Sitz in Brüssel. Die Einführung des Abkommens führte auch dazu, dass die Expansion von Unternehmen über die Ländergrenzen hinaus zunahm. So war beispielsweise van Ameyde das erste Unternehmen, das außerhalb der Niederlande eine Niederlassung eröffnete.

Siehe auch

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise