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Rechtsanwalt

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Version vom 13. Januar 2023, 05:54 Uhr von Xanagon (Diskussion | Beiträge) (+ Abschnitt "Kritik" hinzugefügt)
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Rechtsanwalt ist die amtliche Berufsbezeichnung für einen Rechtsbeistand. In der Schweiz wird je nach Kanton auch die Bezeichnung Advokat, Fürsprecher oder Fürsprech verwendet. Das Wort ist abgeleitet von althochdeutsch reht = „richten“ und anawalt = „Gewalt“. Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist in Deutschland die Zweite Staatsprüfung, also die Ausbildung zum Volljuristen.

Eine Möglichkeit der Spezialisierung bietet der Fachanwalt. Seit 1. Juli 2019 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 24 Fachanwaltsbezeichnungen, die teilweise traditionelle Rechtsgebiete zusammenfassen. Dazu gehören Familienrecht, Handelsrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.[1]

Kritik

Es gibt eher keine Kontrollinstanz für Rechtsanwälte.

Siehe auch

Weblinks

Deutschland:

Österreich:

Schweiz:

Einzelnachweise

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Vergleich zu Wikipedia