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Tendenzschutz

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Der Begriff Tendenzschutz stammt aus dem Arbeitsrecht[1] und schränkt die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten in Kirchen, Religionsgemeinschaften, Parteien und Gewerkschaften sowie in Unternehmen der Medienbranche ein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass beispielsweise ein Verleger die politische Ausrichtung einer Zeitschrift oder Zeitung festlegen kann (siehe Tendenzschutzparagraph) und in den anderen genannten Organisationen die Arbeitnehmer sich nach den politischen (Partei und Gewerkschaft) bzw. religiösen Zielen (Kirchen usw.) und Grundsätzen des Arbeitgebers richten sollen. Umstritten in Österreich ist dabei u.a. die Konkurrenz durch das Kirchenrecht.[2]

Literatur

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. siehe § 1 Abs. 4 im Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 118 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie in §§ 132 und 133 des österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG).
  2. https://www.drda.at/a/392_DRDA_2/Quo-vadis-Tendenzschutz