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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (abgekürzt BGB) regelt in Deutschland die Beziehungen und Verhältnisse von Privatpersonen untereinander. Es wird deshalb auch als wesentliche Grundlage des Privatrechts angesehen. Die erste Fassung stammt vom 18. August 1896 und trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Vorgänger sind unter anderem das Allgemeine Preußische Landrecht (ALR) von 1794 und das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen von 1865. In Österreich heißt es Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch.
Das BGB wurde in fünf Teile gegliedert:
- Buch 1: Allgemeiner Teil
- Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
- Buch 3: Sachenrecht
- Buch 4: Familienrecht
- Buch 5: Erbrecht
Durch diese Gliederung soll es möglich sein, sich in der großen Zahl der fast 2400 Paragraphen zurecht zu finden. Bedingt durch die gesellschaftliche Entwicklung ist insbesondere das Familienrecht, das auch wesentliche Regelungen zur Ehe enthält, einem Wandel unterworfen. Der Allgemeine Teil gilt jedoch als sehr abstrakt und theoretisch.[1]
Die letzte wesentliche Änderung erfolgte am 20. November 2019 durch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 und der Verordnung (EU) 2016/679.[2]
Weblinks
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Hans Brox: Allgemeiner Teil des BGB, 20. Auflage, Carl Heymanns Verlag, München 1996, darin zitiert das Vorwort zur 1. Auflage von 1976
- ↑ Änderungen auf buzer.de, abgerufen am 10. März 2020