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Spionage

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Unter Spionage wird das verdeckte, mit geheimdienstlichen Mitteln erfolgte, Beschaffen und Erlangen unbekannter Informationen oder geheimgehaltenen Wissens verstanden. Im weiteren Sinne wird der Begriff Spionage für Handlungen durch Staaten, deren spezielle Organisationen, politische Gruppierungen, Einzelpersonen und Wirtschaftsunternehmen verstanden. Die erlangten Informationen werden dann im eigenen wirtschaftlichen, politischen, militärischen Machtbereich oder zur Bekämpfung echter oder vermeintlicher Gegner verwendet. Eine Person, welche Spionage betreibt, nennt man Spion oder auch nur kurz Agent. Die Tätigkeit eines Spions fällt meist unter den Tatbestand von Strafgesetzen (Landesverrat, Wirtschaftsspionage, Ausspähung von Daten). Heutzutage ist in Deutschland vor allem § 202a StGB relevant. Die Gegenspionage bzw. Spionageabwehr dient der Vorsorge und Bekämpfung von Spionagetätigkeiten. Dabei werden auch sogenannte Doppelagenten eingesetzt

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