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Verantwortung
Der Begriff der Verantwortung bezeichnet nach verbreiteter Auffassung die Pflicht einer handelnden Person oder Personengruppe gegenüber einer anderen Person oder Personengruppe. Diese Pflicht kann freiwillig übernommen werden, moralisch begründet sein oder auf einem normativen Anspruch beruhen. Der normative Anspruch kann durch eine Instanz, zum Beispiel durch ein Gericht eingefordert werden. Verantwortung wird oft als eine Frage des persönlichen Gewissens betrachtet.
Zitate
- "Unsere Würde unterscheidet uns von allen anderen innerweltlichen Wesen; in ihr erfahren wir unsere Verantwortung; wir tragen Verantwortung für uns selbst und für andere. Diese Fähigkeit engt nicht ein, sondern befreit zu verantworteter Bindung. Die in Freiheit getroffenen Entscheidungen sind unsere persönlichen Entscheidungen. Es sollen überlegte Entscheidungen sein, denn für sie sind wir verantwortlich."[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Katholischer Erwachsenenkatechismus Band 2
Weblinks
- Eintrag im Lebenshilfe ABC der PAL Verlagsgesellschaft
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