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Ehrendoktor
Ehrendoktor ist der Ehrentitel einer Universität oder Fakultät (Hochschule), die für besondere akademische oder wissenschaftliche Verdienste auch an nichtakademische Personen verliehen werden kann. Eine mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnete Person wird als Ehrendoktor bezeichnet (lateinisch Doctor honoris causa „Doktor ehrenhalber“), die Abkürzung lautet Dr. h. c., zur Verleihung der Ehrendoktorwürde ist keine Prüfung vorgesehen.
Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad eines Doktors, der nach einem mit Hochschulprüfung abgeschlossenen Studium und Promotion durch Urkunde verliehen wird. Die Vorgehensweise und die genauen Bedingungen für die Verleihung regeln die Promotionsordnungen der Universitätsfakultäten. In der Regel hält der Geehrte anlässlich der Verleihung einen Vortrag.
Die Universität Leipzig hat den Titel Dr. h. c. zum ersten Mal 1805 verliehen. Josepha von Siebold war deutschlandweit die erste Frau, die 1815 den Titel verliehen bekam, und zwar von der Universität Gießen im Fach „Entbindungskunst“.[1] Für die Technischen Hochschulen in Preußen wurde das Ehrenpromotionsrecht – wie auch das Promotionsrecht an sich – im Oktober 1899 durch Erlass von Kaiser Wilhelm II. eingeführt.
Nach einer Recherche des Magazins Der Spiegel im Jahr 2012 können Ehrendoktortitel durch finanzielle Leistungen und Spenden erworben, also „erkauft“, werden. Es gebe dazu zahlreiche Anbieter im Internet, die bei diesem Promotionsbetrug behilflich wären.[2] Die meisten Ehrendoktortitel, nämlich 150, erhielt der US-amerikanische katholische Theologe Theodore Hesburgh (1917–2015), weshalb ihn das Guinness-Buch der Rekorde als Titelhalter in dieser Beziehung führt.
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Sarah Marak, Heike Paul: Gleichstellung: Frau Dr. h. c. Unerwünscht! In: Die Zeit. 11. November 2020, abgerufen am 12. November 2020.
- ↑ Armin Himmelrath: Promotionsbetrug im Selbstversuch: Wie ich mir einen Doktortitel erschummelte. In: Der Spiegel. 5. Juli 2012, abgerufen am 12. November 2020.