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Privatsphäre

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Version vom 22. Mai 2020, 00:35 Uhr von Kulturspion (Diskussion | Beiträge) (zu kurz und schlechtes Deutsch)
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Privatsphäre bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt.[1] Das Recht auf Privatsphäre gilt als Menschenrecht und ist in allen modernen Demokratien verankert. Als Privatsphäre gilt zum Beispiel die eigene Wohnung. Auch das Brief- und Postgeheimnis dient dem Schutz der Privatsphäre.

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1999, Az. 1 BvR 653/96, Vorlage:BVerfGE - Caroline von Monaco II.
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