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Postgeheimnis

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Das Postgeheimnis ist in Deutschland ein durch das Grundgesetz geschütztes Geheimnis.[1] Strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206 des Strafgesetzbuches sanktioniert. Unter Briefgeheimnis versteht man das in § 299 Reichsstrafgesetzbuch geschützte Recht der Unverletzlichkeit irgendeiner verschlossenen Nachricht.

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. siehe Art. 10 Abs. 1; Grundgesetz