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Ziviler Ungehorsam

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Ziviler Ungehorsam (von lateinisch civilis = bürgerlich, dahrr auch bürgerlicher Ungehorsam) ist ein politisch begründetes Verhalten, dessen Wurzeln bis in die Antike zurückreicht. Dabei verstoßen einzelne oder mehrere Bürger aus Gewissensgründen gegen geltende Gesetze oder Regeln des Staates. In Deutschland wurde im Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4 in bestimmten Fällen ein solches Recht zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eingeräumt und wie folgt beschrieben:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Ziviler Ungehorsam bezieht sich grundsätzzlich auf alle gewaltfreien Handlungen, also Taten, bei denen Menschen oder Gegenstände nicht zu Schaden kommen. Das kann auch durch Unterlassen erfolgen, indem zum Beispiel die Anordnung der Polizei, einen Platz zu verlassen, missachtet wird. Meist nehmen diejenigen dafür auch Strafen in Kauf, etwa wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Beispiele

Nationalsozialismus

Hans Rosenthal

Der Jude Hans Rosenthal tauchte in der Berliner Kleingartenanlage „Dreieinigkeit“ (Berlin-Lichtenberg)[1] in einem Versteck unter, wo er von den drei nichtjüdischen Berlinerinnen Ida Jauch (1886–1944), Maria Schönebeck und Emma Harndt unterstützt wurde. Ida Jauch wurde am 10. Oktober 2015 posthum in Anwesenheit ihrer und Rosenthals Angehörigen als Gerechte unter den Völkern geehrt.[2]

Sanctuary Cities

In den USA und anderen Ländern gibt es Sanctuary Cities. Die lokalen Behörden verweigern die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, "Illegale" zu ermitteln und den Behören zu übergeben.

Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

Bilder / Fotos

Videos

Quellen

Literatur

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Einzelnachweise

  1. Hans Rosenthal: Zwei Leben in Deutschland, S. 323
  2. Yad Vashem ehrt Retterin von Hans Rosenthal. In: rbb-online.de. 2015-10-26. Abgerufen am 12. Januar 2016.

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